Beachten Sie vor allem die geltenden Bestimmungen zum Jugendschutz und die Hinweise zum Zutritt von Kindern bei den einzelnen Veranstaltungen.
Kindern unter 6 Jahren wird der Zutritt zu allen Veranstaltungen, soweit nicht anders angegeben, auch in Begleitung ihrer Eltern grundsätzlich nicht gestattet.
Einlass für Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung Erziehungsberechtigter.